Doxxing durch den Gebührenfunk – und die ZEIT hilft mit?

In einem Land, das sich gerne als „wehrhafte Demokratie“ inszeniert, erleben wir derzeit einen Skandal, der sich in seiner Kaltschnäuzigkeit kaum überbieten lässt. In seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ hat Jan Böhmermann öffentlich personenbezogene Daten eines YouTubers („Clownswelt“) verbreitet – darunter offenbar Name und Wohnort. Man nennt so etwas Doxxing, und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern unter bestimmten Umständen eine Straftat.

Noch brisanter: Das öffentlich-rechtliche Fernsehen stand nicht allein. Auch die Wochenzeitung DIE ZEIT war offenbar beteiligt – zumindest an der Vorarbeit oder der Verbreitung des Materials. Damit wird ein Fall aus dem Bereich der digitalen Grenzüberschreitung zu einem Lehrstück über den Machtmissbrauch durch etablierte Medieninstitutionen.

Der Vorwurf: Rechtswidriges Doxxing

Nach § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann das unbefugte Verbreiten personenbezogener Daten mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden – besonders dann, wenn die Weitergabe vorsätzlich erfolgt und die betroffene Person in ihren Rechten verletzt wird.

Auch das Strafgesetzbuch kennt klare Regeln:

§ 185 StGB (Beleidigung), § 186 StGB (Üble Nachrede), § 187 StGB (Verleumdung) sowie § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) könnten im konkreten Fall Anwendung finden – je nach Inhalt und Begleitumständen der Veröffentlichung.

Es ist völlig gleichgültig, ob es sich um einen Journalisten oder einen „Satiriker“ handelt. Niemand hat das Recht, einen Menschen öffentlich bloßzustellen oder gezielt zum Ziel von Mobbing, Bedrohung oder gar Gewalt zu machen. Und wenn dies unter dem Deckmantel „kritischer Berichterstattung“ oder gar „Satire“ geschieht, ist das nicht weniger verachtenswert – im Gegenteil: Es ist vorsätzliches Handeln mit Plattformmacht.

DIE ZEIT als Komplize?

Dass ausgerechnet ein renommiertes Medium wie DIE ZEIT – traditionell im bürgerlich-liberalen Spektrum verortet – an einer solchen Entgleisung beteiligt war, ist besonders beschämend. Anstatt die Freiheit des Wortes zu verteidigen, unterstützt man die bloßstellende Demontage eines missliebigen Kritikers. Man spielt mit – beim digitalen Pranger der öffentlich-rechtlichen Moralhüter.

Was hier geschieht, ist kein „kritisches Hinterfragen“, sondern ein kalt durchgeplanter Rufmord mit Mitteln der Einschüchterung. Wer so agiert, der macht sich nicht zum Anwalt der Demokratie – sondern zu ihrem Totengräber.

Meinungsfreiheit gilt für alle – oder sie gilt nicht

Wer in dieser Republik noch den Anspruch erhebt, für Pluralismus und offene Debatten einzustehen, der muss erkennen: Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur für jene, die im Presseclub sitzen. Sie gilt auch für Kritiker, unbequeme Stimmen und Menschen, die mit spitzer Zunge agieren.

Und wenn öffentlich-rechtliche Sender – finanziert mit Zwangsgebühren – anfangen, Kritiker zu enttarnen, dann hat das mit Journalismus nichts mehr zu tun. Dann sprechen wir von einem gefährlichen Machtmissbrauch, der endlich juristisch aufgearbeitet gehört.

Nicht nur der YouTuber, sondern wir alle sind betroffen, wenn sich solche Praktiken durchsetzen. Denn was heute dem „Clownswelt“-Betreiber widerfährt, kann morgen jedem anderen passieren, der nicht im Chor der „Richtigen“ mitsingt.