Was hier in Rheinland-Pfalz passiert, ist ein politischer Skandal mit verfassungsrechtlicher Tragweite. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sollen allein aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft bei der AfD aus ihren Ämtern gedrängt oder nicht eingestellt werden. Nicht etwa wegen konkreter Pflichtverletzungen, sondern pauschal – allein wegen der Zugehörigkeit zu einer demokratisch gewählten und nicht verbotenen Partei.

Das widerspricht in eklatanter Weise den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes sagt eindeutig: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Eine Parteimitgliedschaft – gleich welcher zugelassenen Partei – ist kein Ausschlusskriterium.

Noch deutlicher wird Artikel 3 GG: Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden. Wer nun also versucht, unter dem Deckmantel der „Verfassungstreue“ genau dieses Grundgesetz auszuhebeln, betreibt institutionalisierte Willkür – nicht Rechtsstaat.

Wir erleben hier eine neue Form von Gruppenjustiz. Es wird nicht mehr auf das individuelle Verhalten des Einzelnen geschaut, sondern pauschal verurteilt: Wer AfD-Mitglied ist, soll gehen. So einfach, so undemokratisch. Beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen dürfen jedoch laut Bundesbeamtengesetz nur dann ergriffen werden, wenn ein Dienstvergehen vorliegt – also ein konkreter Verstoß gegen Dienstpflichten. Eine politische Überzeugung ist kein Vergehen.

Wer Menschen in Sippenhaft für politische Zugehörigkeit nimmt, verlässt den Boden rechtsstaatlicher Ordnung. Das erinnert fatal an die Methoden, die wir aus autoritären Systemen kennen – Systeme, von denen wir uns als Demokratie gerade abgrenzen sollten.

Noch absurder wird es, wenn man sich die Praxis anschaut: Während Linksextreme in Behörden unbehelligt arbeiten, während Unterstützer radikaler Gruppen in NGOs mit Steuergeldern gefördert werden, wird der einfache Beamte, der still Mitglied einer demokratischen Partei ist, zur Zielscheibe.

Wenn ein Innenminister – wie Michael Ebling – ein solches Vorgehen unterstützt oder gar initiiert, dann ist er als Verfassungsminister fehl am Platz. Er schützt nicht die Verfassung, sondern missbraucht sie für parteipolitische Zwecke. Wer so handelt, hat den Auftrag seines Amtes nicht verstanden – oder ihn bewusst verdreht.

Das Grundgesetz gilt für alle. Wer es nur noch selektiv anwendet, um politische Gegner auszugrenzen, stellt sich selbst außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es ist an der Zeit, sich klar dagegen zu stellen – mit Argumenten, mit Haltung und mit dem festen Willen, dass Recht nicht durch Macht ersetzt wird.