Gewalt ist nur Gewalt – alles andere Zuschreibung
Ein Jurist würde hier widersprechen. Die Merkmale einer Tat liegen doch im Sachverhalt selbst. Wenn jemand eine Handlung begeht, die alle Voraussetzungen eines Tatbestands erfüllt, dann ist diese Handlung tatbestandsmäßig – unabhängig davon, ob ein Gericht das schon festgestellt hat.
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