Autor: Werner Gmeiner

Die „Linken“ und das politische Spektakel

Verfassungsrechtlich betritt die Republik mit diesem Kräftemessen allerdings absolutes Neuland. Das Grundgesetz lässt in Artikel 15 eine Vergesellschaftung prinzipiell zu. Ob der Bund nun einfach per „Negativgesetzgebung“ den Ländern pauschal untersagen darf, von diesem Verfassungsrecht Gebrauch zu machen, ist unter Staatsrechtlern höchst umstritten. Ein solches Blanko-Verbot dürfte juristisch auf recht wackeligen Beinen stehen.

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Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.


Kurt Tucholsky


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