Die „Linken“ und das politische Spektakel
Verfassungsrechtlich betritt die Republik mit diesem Kräftemessen allerdings absolutes Neuland. Das Grundgesetz lässt in Artikel 15 eine Vergesellschaftung prinzipiell zu. Ob der Bund nun einfach per „Negativgesetzgebung“ den Ländern pauschal untersagen darf, von diesem Verfassungsrecht Gebrauch zu machen, ist unter Staatsrechtlern höchst umstritten. Ein solches Blanko-Verbot dürfte juristisch auf recht wackeligen Beinen stehen.
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