Hakenkreuz: Geschichte und Strafbarkeit

Das Hakenkreuz ist eines der ältesten Symbole der Menschheitsgeschichte. Jahrtausende vor seiner Vereinnahmung durch das nationalsozialistische Regime stand es in verschiedenen Kulturen für Glück, Sonne oder ewigen Kreislauf. In Deutschland jedoch ist es seit 1945 untrennbar mit den Verbrechen der Nationalsozialisten verbunden – mit industriellem Massenmord, Unterdrückung und totalitärer Herrschaft. Der Gesetzgeber hat daraus klare Konsequenzen gezogen: Nach § 86a StGB ist das Verwenden des Hakenkreuzes in der Bundesrepublik grundsätzlich verboten, abgesehen von eng umgrenzten Ausnahmen wie Kunst, Wissenschaft oder Aufklärung.

Hakenkreuz im Landtag von Baden Württemberg

Vor diesem Hintergrund ist der jüngste Vorfall im Landtag von Baden-Württemberg brisant. Ein Abgeordneter, zugleich stellvertretender Landtagspräsident, hat während einer geheimen Wahl ein Hakenkreuz auf den Stimmzettel gezeichnet – nach eigener Aussage als politisches Statement gegen einen AfD-Abgeordneten. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, mit der Begründung, es habe an „Öffentlichkeit“ im strafrechtlichen Sinn gefehlt.

Meine Stellungnahme zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Diese juristische Bewertung teile ich nicht. Die Auszählung von Wahlurnen im Landtag ist kein privater Akt. Sie erfolgt unter Beteiligung mehrerer Wahlhelfer, Mitglieder der Wahlkommission und oftmals Fraktionsvertreter – eine Personenzahl, die den engen privaten Rahmen bei Weitem übersteigt. Darüber hinaus wurde das betreffende Zeichen im weiteren Verlauf auch durch die Landtagspräsidentin thematisiert und den Abgeordneten bekannt gemacht. Spätestens an diesem Punkt hat das Symbol einen erheblichen Personenkreis erreicht, der weit über eine vermeintlich „nicht-öffentliche“ Wahrnehmung hinausgeht.

Hinzu kommt die besondere Verantwortung des Handelnden. Wer ein parlamentarisches Spitzenamt innehat, muss sich der Symbolkraft seiner Handlungen bewusst sein. Gerade im Plenarsaal, in einer demokratischen Institution, ist der Einsatz des Hakenkreuzes – und sei es als Protest – nicht nur ein juristisches Risiko, sondern ein politischer Bumerang. Die beabsichtigte Botschaft wird vom Skandal um die Form überdeckt, das Symbol selbst in den Raum getragen.

Das Hakenkreuz ist nicht irgendein Zeichen. Es ist in Deutschland das Symbol für ein Regime, das Millionen Menschen entrechtete, versklavte und ermordete. Jeder Gebrauch im öffentlichen Kontext, der nicht eindeutig aufklärt oder warnt, trägt die Gefahr der Relativierung in sich – und dies gilt umso mehr, wenn er von einem hochrangigen Repräsentanten des Staates ausgeht.