Die US-Regierung unter Präsident Trump hat kürzlich Einreiseverbote gegen die Leiterinnen der deutschen Organisation HateAid verhängt. Grund ist der Vorwurf, dass diese Organisation durch Druck auf US-Plattformen Zensur ausübt und damit dem First Amendment widerspricht.

Rechtsstaatliche Prinzipien

Nur staatliche Behörden dürfen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verfolgen – das ist Kern der Exekutivmonopolstellung. Private Watchdog-Gruppen wie HateAid übernehmen diese Aufgabe durch Meldungen und Plattformdruck, was diesen Grundsatz verletzt. Betroffene können direkt Anzeige bei der Polizei erstatten; NGOs haben hier keine Rolle.

Diese Sanktionen schützen die freie Meinungsäußerung auf amerikanischen Plattformen vor europäischem Regulierungsdruck. Trump priorisiert staatliche Verfolgung statt privater Kontrolle, was logisch mit dem Prinzip „nulla poena sine lege“ harmoniert.

Berlin und Brüssel kritisieren die Maßnahme scharf als Souveränitätsverletzung und fordern Gegenmaßnahmen. Diese Haltung wirkt infantil: Sie betont eigene Regulierungen, ignoriert aber US-Recht und den Konflikt zwischen privater und staatlicher Strafverfolgung

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-einreiseverbote-hateaid-100.html