Worte mit Wirkung
Ein im Netz kursierender Tweet wirft dem Staat Israel vor, eine Gesellschaft hervorgebracht zu haben, deren Soldaten angeblich Kinder erschießen – verbunden mit der Frage, ob ein solcher Staat überhaupt existieren sollte. Später folgte eine Relativierung und Ankündigung der Löschung. Da der Account selbst auf den ursprünglichen Beitrag reagiert und diesen anschließend entfernt hat, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Tweet tatsächlich von ihm stammt.

Ob er im Wortlaut so abgesetzt wurde, lässt sich nur durch Archivquellen belegen. Doch allein der Inhalt zeigt eine problematische Wortwahl. Statt sachlicher Kritik wird pauschalisiert und entmenschlicht. Gerade wenn solche Worte aus akademischem Umfeld kommen, ist klar: sie sind bewusst gewählt. Akademiker wissen, was sie tun – und sie kennen die Wirkung ihrer Sprache.
Aktion und Reaktion
Jede Aktion erzeugt Reaktionen. Wer so drastisch formuliert, darf sich über Empörung nicht wundern. Menschenverachtung wird im Ursprungstext selbst deutlich sichtbar, auch wenn später das Gegenteil behauptet wird.
Juristische Einordnung
Nach deutschem Recht (§ 130 StGB) könnte eine solche Aussage den Tatbestand der Volksverhetzung berühren: Sie pauschaliert eine gesamte Gesellschaft, schreibt ihr schwerste Verbrechen zu und stellt die Existenzberechtigung Israels infrage.
Ob eine Strafbarkeit tatsächlich angenommen würde, entscheiden jedoch die Ermittlungsbehörden.