Am 5. September 1972 wurden während der Olympischen Sommerspiele in München elf israelische Sportler Opfer eines grausamen Terroranschlags. Verantwortlich für dieses Massaker war die palästinensische Terrororganisation „Schwarzer September“, deren mörderische Tat sich gegen Menschen richtete, die einzig das Ziel verfolgten, friedlich an einem internationalen Sportereignis teilzunehmen.

Es besteht kein Zweifel daran, dass dieser Angriff ein zutiefst abscheuliches Verbrechen war – ohne jede Rechtfertigung und jenseits aller politischen Erwägungen.

Dass fünf der Attentäter bei der gewaltsamen Befreiungsaktion ihr Leben verloren, ist ein Umstand, der – bei aller Tragik der Gesamtsituation – nicht als Verlust empfunden werden muss.

Das spätere Schicksal der drei überlebenden Täter, die ebenfalls an dem Anschlag beteiligt waren, bleibt weitgehend im Dunkeln und wirft bis heute Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf Gerechtigkeit und angemessene juristische Konsequenzen.

Wenn nun, 50 Jahre nach dem schrecklichen Ereignis, die Bundesrepublik Deutschland Zahlungen an die Betroffenen bzw deren Hinterbliebenen vornimmt, ist dies nachvollziehbar.
Es stellt sich die Frage, warum man die Summe nicht einfach bei der Entwicklungshilfe für Palästina abzieht.