Das Öffentlich-rechtliche Fernsehen und der Experte

Manche Aussagen sind nur mit einem Kopfschütteln zu bewerten, mit Entsetzen und eine gewisse Art von Traurigkeit ist zu erkennen.

Das erwähnte Fernsehen hat gemäß rechtlichen Vorgaben und seinem Selbstverständnis einen Bildungsauftrag. Wenn dieser Auftrag umgesetzt werden soll, dann stellt sich die Frage, ob nicht zumindest ein wenig Fachwissen vorhanden sein sollte.

Herr Jürgen Döscher, seines Zeichens nach Journalist beim ÖR, erklärt in seinem Tweet das Folgende:

Tweet Jürgen Döschner

Welchen generellen Zusammenhang sieht dieser Journalist zwischen einem Verlust und einer Insolvenz? Seine Gedankenwelt ist falsch, basiert auf Halbwissen und populistischen, sicherlich auch regierungstreuen Kenntnissen.

Fangen wir an, seine Aussage zu kommentieren, zumindest teilweise:

  • Zuerst stellt sich immer die Frage, wie hoch der Jahresfehlbetrag ist. Bereits eine Geldeinheit begründet einen (fachlich inkorrekt definiert) „Verlust“.
  • Nicht jeder Verlust steht in Zusammenhang mit einer problematischen Situation, die in die Insolvenz führt. Der „Verlust“ ist immer in Relation zum Eigenkapital zu sehen. Besonders in Konzernunternehmen sollte dieses ausreichen, den Verlust hinsichtlich der Frage des negativen Eigenkapitals zu kompensieren.
    Dem Herrn Döscher sollte bekannt sein, dass Unternehmen wie Apple, Google und ähnliche Betriebe Konzernunternehmen sein.
  • Weiterhin hat bedingt nicht jeder „Verlust“ eine mangelnde Liquidität. Es ist purer Unsinn, diesen generell mit einer veränderten finanziellen Lage in Verbindung zu bringen, die einen Insolvenztatbestand bedingen würde.


    Schuster bleib bei Deinen Leisten, höre ich mich rufen.
    Herr Döschner berichten Sie bitte über triviale Ereignisse und halten Sie sich von Themen fern, die in Relation zu Ihren Fachkenntnisse schwierig sind.