Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Asylsuchende dürfen nicht mehr direkt an der Grenze zurückgewiesen werden, selbst wenn sie offensichtlich über sichere Drittstaaten eingereist sind. In der Presse wird das als „juristische Schlappe für Dobrindt“ gefeiert. Das ist nicht nur kurzsichtig, sondern vollkommen realitätsfern.

Geklagt haben drei Somalier, die zu Recht an der deutschen Grenze nach Polen abgeschoben wurden und im Eilverfahren „ihr Recht haben wollten“.

Diese Entscheidung ist keine persönliche Niederlage für einen CSU-Politiker, sondern ein schwerer Rückschlag für das Land, für den Rechtsstaat, für die Steuerzahler – und für die Sicherheit.

Denn was bedeutet sie in der Praxis?
Sie bedeutet, dass Deutschland keine wirksame Kontrolle mehr darüber hat, wer ins Land kommt. Menschen, die nach geltendem EU-Recht gar nicht in Deutschland Asyl beantragen dürften, weil sie bereits in einem sicheren EU-Staat registriert wurden, können dennoch einreisen – ohne unmittelbare Konsequenz.

Die Folgen sind vorhersehbar:

  • Die Aufnahmekapazitäten geraten erneut an ihre Grenzen.
  • Die Kosten für Unterbringung, Verfahren und Versorgung steigen weiter.
  • Der Staat wirkt handlungsunfähig – und genau das ist Wasser auf die Mühlen all jener, die ohnehin am Rechtsstaat zweifeln.

Wer hier noch von „humaner Lösung“ spricht, blendet aus, dass ein völlig überfordertes System am Ende niemandem hilft – weder den wirklich Schutzbedürftigen noch der aufnehmenden Gesellschaft. Ein geregeltes Verfahren braucht Grenzen, Kontrolle und Durchsetzungsfähigkeit.

Dieses Urteil hingegen macht genau das Gegenteil: Es setzt auf formale Spitzfindigkeiten statt auf politische Vernunft.

Es verhindert klare Entscheidungen, statt sie zu ermöglichen. Und es ermutigt all jene, die sich an EU-Regeln ohnehin nicht gebunden fühlen.
Ein Staat, der nicht mehr sagen darf: „Hier endet unsere Zuständigkeit“ – der wird früher oder später seine eigene Handlungsfähigkeit verlieren.