Wenn das Schutzschild zum Schwert wird: Ein Gedankengang über Deutungshoheit

Manchmal ertappe ich mich dabei, wie ich über Begriffe stolpere, die wir im Alltag völlig selbstverständlich verwenden. „Bürger“ zum Beispiel. Ein schönes Wort, eigentlich. Es klingt nach Gemeinschaft, nach Teilhabe, nach Verantwortung. Aber wer genau ist eigentlich gemeint?

Bürger oder Staatsbürger – Wer gehört zum „Club“?

Im täglichen Miteinander ist die Sache für mich klar: Wer hier lebt, Steuern zahlt, die Kinder zur Schule bringt und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligt, ist ein Bürger. Punkt. Da spielt der Pass in der Hosentasche erst einmal keine Rolle. Das ist die gelebte Realität in unseren Städten.

Doch schaut man durch die juristische Brille, wird es plötzlich eng. Da wird peinlich genau zwischen dem „Bürger“ und dem „Staatsbürger“ unterschieden. Letzterer ist der Inhaber des exklusiven Rechts auf politische Mitbestimmung. An sich ist eine solche Unterscheidung für einen Staat notwendig, um sich zu organisieren. Problematisch wird es aber dann, wenn diese rechtliche Trennung benutzt wird, um Mauern in den Köpfen zu errichten.

Wenn man anfängt, diese Begriffe bewusst zu verengen, schafft man künstliche Silos. Man definiert plötzlich, wer „wirklich“ dazugehört und wer nur „formal“. Das ist ein gefährliches Terrain. Denn wer die Definitionshoheit über diese Begriffe besitzt, kann sie wie einen Schieberegler benutzen: Mal wird er weit aufgemacht, mal ganz eng gezogen – je nachdem, wer gerade draußen bleiben soll.

Doch halten wir mal kurz inne und lassen die Ratio walten: Wenn diese Behörden direkt einer Regierung unterstellt sind – also denjenigen, die im täglichen politischen Überlebenskampf mit ihren Konkurrenten stehen –, dann entsteht ein gewaltiger Interessenkonflikt.

Es ist, als würde man einem der Spieler auf dem Platz erlauben, den Schiedsrichter zu ernennen und ihm zwischendurch Anweisungen zu geben, wie die Regeln heute auszulegen sind.

Wenn eine regierungsgesteuerte Einrichtung die Macht hat, die Grenzen von „erlaubter Kritik“ und „verfassungsfeindlicher Bestrebung“ festzusetzen, öffnet das der Willkür Tür und Tor. Es besteht die reale Gefahr, dass „Verfassungsschutz“ schleichend zum „Regierungsschutz“ umfunktioniert wird.

Grenzen werden dann nicht mehr nach objektiven Fakten gezogen, sondern so, dass der politische Gegner möglichst effektiv diskriminiert oder direkt ins Abseits gestellt werden kann.

Ich halte das Grundgesetz für eine großartige Errungenschaft. Es ist unser Schutzschild gegen die Übermacht des Staates. Es soll verhindern, dass der Staat uns vorschreibt, was wir zu denken oder wie wir uns politisch zu positionieren haben.

Wenn wir aber zulassen, dass dieser Schutzschild zur Waffe umgeschmiedet wird – wenn „Verfassungstreue“ zur dehnbaren Masse wird, die von weisungsgebundenen Beamten nach politischer Wetterlage geformt wird –, dann verliert die Norm ihre Seele. Dann schützt sie nicht mehr den Bürger vor dem Staat, sondern den Staat vor dem unbequemen Bürger.

Es ist dieser Kreislauf, in dem sich die Katze selbst in den Schwanz beißt: Wir wollen die Freiheit schützen und nutzen dafür Instrumente, die – wenn sie willkürlich eingesetzt werden – genau diese Freiheit ersticken.

Am Ende meines Gedankengangs lande ich immer wieder beim selben Punkt: Wahre Stabilität erwächst nicht aus Verboten und immer engeren Definitionen, sondern aus der Kraft, auch jene Meinungen auszuhalten, die dem aktuellen Zeitgeist widersprechen. Ein Schutzschild, das nur für Freunde gilt, ist am Ende gar keins.