Der Fall um die einbehaltene AfD-Spende zeigt vor allem eines: In Deutschland gibt es klare Regeln zur Parteienfinanzierung, und über deren Anwendung entscheiden am Ende Gerichte. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bundestagsverwaltung die einbehaltene Spende in Höhe von rund 2,3 beziehungsweise 2,35 Millionen Euro nicht an die AfD zurückzahlen muss.

Begründet wurde dies damit, dass bei Annahme der Zuwendung keine hinreichende Klarheit über den tatsächlichen Spender bestanden habe. Im Raum standen nach den Berichten Gerhard Dingler sowie Hinweise auf Henning Conle als mögliche eigentliche Finanzquelle.  

Politisch und rechtsstaatlich bemerkenswert ist jedoch: Die AfD hat die Spende nach den Bedenken der Bundestagsverwaltung nicht einfach behalten, sondern an den Bundestag weitergeleitet und anschließend den Rechtsweg beschritten.

Genau dafür ist der Rechtsstaat da. Eine Partei darf eine Rechtsauffassung vertreten, eine Behörde darf widersprechen, und ein Gericht entscheidet. Daraus vorschnell ein bewusst rechtswidriges Verhalten der Partei zu konstruieren, ist sachlich schwach und politisch durchsichtig.

Wer der AfD allein deshalb Vorwürfe macht, weil sie eine rechtlich strittige Frage gerichtlich klären ließ, verwechselt offenbar Rechtsstaat mit politischer Vorverurteilung. Man muss die AfD nicht mögen, um anzuerkennen: Der Gang vor Gericht ist kein Skandal, sondern ein normales rechtsstaatliches Verfahren. Auch eine Partei, die vielen politisch missfällt, hat Anspruch darauf, ihre Rechtsposition prüfen zu lassen.

Der eigentliche Punkt ist also nicht, dass die AfD „illegal kassiert“ hätte, sondern dass das Gericht die Spende wegen unklarer Herkunft als unzulässig bewertet hat. Das ist eine juristische Niederlage, aber kein Freibrief für propagandistische Übertreibungen. Wer daraus eine moralische Anklage gegen die Partei als Ganzes macht, betreibt eher politische Stimmungsmache als nüchterne Analyse.

Gerade in einer aufgeheizten politischen Lage sollte man sauber unterscheiden: Eine gerichtliche Niederlage ist nicht automatisch der Nachweis vorsätzlicher Rechtswidrigkeit.

Die AfD hat sich dem Verfahren gestellt, die Sache wurde geprüft, und nun liegt eine Entscheidung vor.
Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, akzeptiert auch, dass politische Gegner ihre Rechte nutzen dürfen. Alles andere ist nicht demokratische Wachsamkeit, sondern parteipolitische Empörung auf Knopfdruck