Schlagwort: Meinung

AfD: Wer darf noch widersprechen?

Am 9. Mai 2025 veröffentlichte die Bild-Zeitung zentrale Auszüge aus dem geheim gehaltenen Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD. Die Schlagzeile lautete: „Das AfD-Gutachten“ – 1108 Seiten, die die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ einordnen. Die Vorwürfe sind bekannt: völkisches Denken, Islamkritik, Diskriminierung, Relativierung der NS-Zeit.

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Islam und die Meinungsfreiheit

Sobald jedoch bestimmte Gruppen oder Ideologien bevorzugt oder stärker geschützt werden als andere, ergibt sich eine Schieflage. Dies geschieht oft unter dem Deckmantel von „Sensibilität“, „Schutz vor Diskriminierung“ oder „historischer Verantwortung“. Doch letztlich ist es eine Form von Meinungskontrolle, die nicht mehr durch objektive Rechtsnormen, sondern durch subjektive Maßstäbe geregelt wird.

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Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.


Kurt Tucholsky


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