Liebe Frau Baerbock,

es mag Ihnen zugestanden werden, dass Ihre Kenntnisse der Jurisprudenz begrenzt sind.

Sie sind dafür nicht verantwortlich, daher ist dies ist zu respektieren

Wie kann auch eine Völkerrechtlerin sich mit dem nationalen Recht auskennen, wobei, ich bin verwirrt, Sind Sie, Kanzlerkandidatin der Grünen, nun eine Völkerrechtlerin oder nicht?

Das Hin und Hers bei der Formulierung Ihres Lebenslaufs kann bei den Lesern zu Konfusionen führen.

Ich bitte Sie um Nachsicht.

Man hat das Gefühl, dass Sie mehr Versionen Ihres Lebenslaufes publiziert haben, als Microsoft Versionen des Betriebssystem „Windows“.


Ich möchte Sie nicht belehren, nur, das Grundgesetz schützt den Bürger vor dem Staat.

Die Bürger müssen sich an die Gesetze halten, die auf dem Grundgesetz basieren.