Die Beweislastumkehr ist ein Konzept in der Rechtsprechung, bei dem die Beweislast für eine bestimmte Behauptung vom Angeklagten auf den Ankläger umgekehrt wird.

Das bedeutet, dass der Ankläger im Rahmen des Gerichtsverfahrens (oder anderen juristischen Prozessen) die Beweise dafür vorlegen muss, dass die von ihm erhobene Behauptung zutrifft, anstatt dass der Angeklagte beweisen muss, dass sie falsch ist.

Dieses Konzept wird in verschiedenen Bereichen des Rechts angewendet, zum Beispiel im Zivil- und Strafrecht, und kann dazu beitragen, die Last der Beweisführung fairer zu verteilen.

Wenn nun die deutsche Innenministerin davon spricht, dass Mitglieder des Öffentlichen Dienstes belegen müssen, dass diese auf dem „Boden des Grundgeetzes“ stehen, dann rüttelt sie an den Grundfesten des deutschen Rechts.

Die wirtschatliche, soziale und persönliche Zukunft von Menschen kann durch die Handlungen der Regierung in eine negative Richtung geführt werden.

Im Endeffekt wird der in den 80er Jahren abgeschaffte „Extremistenerlass“ durch die Hintertür erneut eingeführt.

Die Selbstherrlichkeit, mit der diese Regierung den Bundestag zur Gesetzgebung einsetzt und gegen das geltende Recht verstößt. erinnert an dunklen Zeiten in unserem Land.
Man kann, wenn das Alibi der „Gesetzgebung“ nicht wäre, von einer Art der Ermächtigung sprechen.

Dass diese den politischen Gegener mundtot machen wird, ist vorhersehbar.